Die Eltern oder andere Sorgeberechtigte von Kindern oder Jugendlichen stellen beim Jugendamt einen Antrag auf Hilfen zur Erziehung.
Das Jugendamt bzw. der Träger informieren hilfesuchende Eltern, Jugendliche und Kinder im Rahmen eines Hilfeplan-Verfahrens über ihre Rechte. Nach Klärung der Problemlage (Anamnese) erfahren die Eltern und das Kind, welche Arten von Hilfen angeboten werden und wie die jeweiligen Hilfeformen aussehen.
Die Eltern vereinbaren mit dem Jugendamt und dem Träger, welche Ziele mit der Hilfe erreicht werden sollen. Diese gemeinsam festgelegten Ziele entscheiden über die Art, die Dauer und den Umfang der Hilfe.